Altlastenkataster - Auskünfte DIENSTLEISTUNG


Jeder, der ein Grundstück oder ein Immobilie erwerben will, sollte sich vorher erkundigen, ob dieses Objekt im Kataster über Altlastverdachtsflächen und Altlasten erfasst ist. Denn dort könnten evtl. in der Vergangenheit Abfälle abgelagert oder umweltgefährdende Stoffe verwendet worden sein.

Von der Abteilung Abfallwirtschaft/Bodenschutz bekommen Sie darüber hinaus Hilfestellungen, wenn bei Baumaßnahmen Verunreinigungen festgestellt werden.

[Notwendige Unterlagen]
[Kosten]
[Ansprechpartner/innen]
[Ähnliche Dienstleistungen]
[Formulare, Infos, usw.]

Notwendige Unterlagen: 

Für schriftliche Auskünfte aus dem Altlastenkataster ist eine genaue Lagebezeichnung und möglichst ein Eintrag in einer Übersichtskarte erforderlich.

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Rechtliche Grundlagen:

  • Bundesbodenschutz-Gesetz
  • Bundesbodenschutz-Verordnung
  • Landesbodenschutzgesetz
  • Umweltinformationsgesetz

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Kosten: 

Derzeit werden keine Gebühren erhoben.

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Ihre Ansprechpartner/innen:  

[Abt. Abfallwirtschaft / Bodenschutz]

Herr Schäfer

Kreishaus Soest
Raum 1.006
Hoher Weg 1-3
59494 Soest

Tel.: 02921 30-2206
Fax: 02921 30-2386
E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-soest.de

Mo - Mi  8.00-12.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
Do  8.00-17.00 Uhr
Fr  8.00-12.30 Uhr
(Öffnungszeiten)



Frau Linnemann

Kreishaus Soest
Raum 1.004
Hoher Weg 1-3
59494 Soest

Tel.: 02921 30-2204
Fax: 02921 30-2386
E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-soest.de

Mo - Mi  8.00-12.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
Do  8.00-17.00 Uhr
Fr  8.00-12.30 Uhr
(Öffnungszeiten)



Formulare, Infos, usw.: 

Antrag Auskunft Altlastenkataster (339752 Bytes)

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